Sonnenbrillen zum Schutz der Augen
Die Sonnenbrille wird auch als Schutzbrille bezeichnet. Ihre Gläser sollen den Lichteinfall in das Auge vermindern. Dadurch wird das Auge vor schädlicher und unangenehmer Auswirkung geschützt. Eine perfekte Sonnenbrille blockiert UV-Strahlung und senkt den Blauanteil im sichtbaren Licht auf unter 10 Prozent.
Die Schutzfunktion der Sonnenbrille bilden nicht nur die Gläser, sondern auch das Design. Da so wenig Licht wie möglich an das Auge gelangen darf, muss die Brille so dicht am Kopf liegen wie möglich, da sonst das Streulicht das Auge schädigen könnte.
In der Regel schützt eine Sonnenbrille vor Helligkeit und Blendung, indem sie das sichtbare Licht filtert. Sie dunkelt also für den Träger die Umgebung ab, sodass sich die Sehleistung bei Helligkeit erhöht.
Das Sonnenlicht enthält außerdem UV-A, UV-B und UV-C Strahlung, welche nicht sichtbar ist. Diese kann jedoch zu Augenreizung, Krankheit oder sogar Erblindung führen. Daher sollten Sonnenbrillen auch einen UV-Filter enthalten. Dieser Schutz blockiert alle Wellenlängen im Licht unter 400 nm, das UV-Licht. Mit bloßem Auge ist dieser Schutz nicht erkennbar. Häufig wird er jedoch durch einen Aufkleber gekennzeichnet.
Eine Sonnenbrille schützt das Auge auch vor dem Blauanteil im Sonnenlicht, dieser kann zu Schäden an dem Gelben Fleck (Makula) führen und somit auch zur Erblindung. Daher senkt die Brille die Wellenlängen zwischen 400 und 470 nm im Sonnenlicht auf unter 10 Prozent. Der Blauanteil kann nicht ganz herausgefiltert werden, da das zu einer Verzerrung der Farbwahrnehmung führen würde, was vor allem im Straßenverkehr als äußerst gefährlich angesehen wird. Richtlinien zum Blauschutz in Sonnenbrillen gibt es aber bis jetzt noch nicht.
Sonnenbrillen werden in verschiedene Kategorien unterteilt, in der Einteilung wird jedoch nur die Durchlässigkeit der UV-Strahlung berücksichtigt. Zur Kategorie 0, also farblos bis ganz leicht getönt, zählen Brillen, welche 80 bis 100 Prozent der UV-Strahlung durchlassen. Zur Kategorie 1, leicht getönt, die die 43 bis 80 Prozent, zur Kategorie 2, mittelstark getönt, die die 18 bis 43 Prozent der Strahlung nicht verhindern. Sonnenbrillen bis zur dritten Kategorie, dunkel getönt und 8 bis 18 Prozent Strahlung durchlassend, sind im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Es gibt noch eine vierte Kategorie und ein außerhalb der Norm, welche 3 bis 8 bzw. bis zu 3 Prozent der UV-Strahlung nicht verhindern. Solche Brillen sind sehr dunkel getönt und werden z.B. als sogenannte Gletscherbrillen verwendet.
Sonnenbrillen sind generell jedoch nicht zur direkten Beobachtung der Sonne oder zum Schutz bei Schweißarbeiten geeignet, hierfür werden spezielle Brillen oder Filter benötigt, welche die Augen schützen.